Nach fruchtloser Zwangsvollstreckung, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist die Forderung beim Gläubiger als uneinbringlich auszubuchen.
Die Konventionalisten forderten, dass man sich von der fruchtlosen Überarbeitung alter Ideen zu trennen habe, wenn man neue Erkenntnisse auf experimentelle Weise gewinnen wolle.