Seine Aufgabe war, die Ortsvorsteher und Gemeindepfleger in Verwaltungsangelegenheiten fachmännisch zu beraten und für die Gemeinde in der Gemeindeordnung definierte Geschäfte zu besorgen.
Zur scharfen Herausarbeitung von Einzelerzählungen beseitigt er öfters scheinbar unnötiges fachmännisches Beiwerk seiner Vorlage, zieht unterschiedliche Vorgänge zeitlich zusammen oder bringt sie miteinander in Verbindung.