Das Gericht stellte die Schuld des Angeklagten vollumfänglich fest, da ihm Zweck und Ziel der Judenaussiedlungen bekannt gewesen seien und er diensteifrig dabei mitgewirkt habe.
In seiner Beurteilung aus dem Jahr 1811 heißt es: „Ein vorzüglicher moralischer und diensteifriger Offizier, der mit militärischen auch andere wissenschaftliche Kenntnisse verbindet.
Ein diensteifriger Beamter mit einer zänkischen, kränkelnden Frau zu Hause verbringt seine ganze Zeit im Amt und schiebt mit allen Mitteln seine Pensionierung hinaus.
Sein Kommandeur beurteilte ihn 1847 wie folgt: „Ein moralisch guter, recht diensteifriger Offizier, von leicht erregbarem Charakter, welches ihn zuweilen etwas rauh erscheinen läßt.