1 StGB solle lauten: „Wer die äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
Dass eine Verweigerung von völkerrechtswidrigen Befehlen bestraft wird und die daraus folgenden Beschwerden abgelehnt werden, ist für einige Medien nicht verständlich.