1932 wurde sie aufgrund ihrer Staatenlosigkeit nicht zum Referendarsexamen zugelassen; ein Gesuch um Einbürgerung wurde wegen ihrer politischen Einstellung abschlägig beschieden.
1917 wurde ihre Bewerbung für militärische Kampfeinsätze abschlägig beschieden (dies war ausschließlich Männern gestattet); sie durfte jedoch in Folge eine Militäruniform tragen.
Auch die Forderung des Distriktverwaltung nach dem Bau von Bildungseinrichtungen wurde von der Stadt zunächst abschlägig beschieden; besonders der notwendige Erwerb teurer Grundflächen wurde abgelehnt.