Für die meisten Bundesländer liegen Musterverträge als regional begrenzte allgemeingültige Abkommen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern vor.
Cross-Licensing) wird ein Abkommen zwischen zwei Parteien (zumeist Unternehmen) verstanden, welches die wechselseitige Erlaubnis erteilt, Patente der jeweiligen anderen Partei zu nutzen.
Heute ist es die Vollzugsordnung für den Funkdienst, die als Nachfolgerin des Abkommens von 1927 die Funknutzungen regelt und noch immer die Amateurfunkbänder enthält.