Als Pflicht wird insbesondere auch das bezeichnet, was von einer äußeren Autorität oder durch ein Gesetz von jemandem gefordert wird und Verbindlichkeit beansprucht.
Einnahmen setzen sich zusammen aus den Einzahlungen, den Zugängen von kurzfristigen Forderungen (einschließlich Wertpapiere) und den Abgängen von kurzfristigen Verbindlichkeiten (einschließlich Rückstellungen).
Grund für diese Maßnahme war, dass die Banken in der Zeit zwischen der Zahlung von Verbindlichkeiten und dem Eintreffen von Sponsorengeldern eine Sicherheit benötigten.