Im Gegensatz zu Anstellungen beinhalten Stipendien meist keine soziale Absicherung wie Rentenversicherung, Mutterschutz, Krankenversicherung usw. Auch die Frage der Unfallversicherung ist teilweise unklar.
Nach einer teils jahrelangen Diskussion über Einzelheiten wurde 1883 die Krankenversicherung-, 1884 die Unfallversicherung- und als Abschluss die Invaliditäts- und Altersversicherung in Kraft gesetzt.