Dennoch setzte der badische Landtag die Abschaffung der Todesstrafe, die Einrichtung von Schwurgerichten und die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften durch.
Für die Staatsschutzkammer gilt, ebenso wie für das Schwurgericht und die Wirtschaftsstrafkammer, der Konzentrationsgrundsatz, das heißt, alle Staatsschutzsachen müssen bei einer einzigen Staatsschutzkammer angesiedelt sein.
Ferner konnten sich die Liberalen nicht durchsetzen beim Beamtenrecht, beim Militärstrafrecht und mit der Forderung nach Schwurgerichten bei Pressevergehen.
Das Gericht kann aber auch als Spruchkörper verstanden werden (z. B. Einzelrichter, Schwurgericht, Schöffengericht usw.); jedes Gericht ist dann mit mindestens einem Richter besetzt.