Nach der Bestimmung des Rötelntiters kann eventuell vor der Schwangerschaft eine Impfung durchgeführt werden, da eine Infektion während der Schwangerschaft (Rötelnembryofetopathie) zu Fehlbildungen führen kann.
Nach dieser erhielten Frauen das Recht, innerhalb von zwölf Wochen nach dem Beginn einer Schwangerschaft über deren Abbruch eigenverantwortlich zu entscheiden.