Gemäß den Satzungen des schweizerischen Waffenringes war das Pistolenduell (gezogene Vorderlader) wie auch die Säbelmensur noch bis in die 1980er Jahre theoretisch möglich.
Hier legt eine Gemeinde auf Beschluss ihres Gemeinderats als Satzung fest, welche Nutzungen in welchem Ausmaß auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind.
Er beschließt außerdem über die Angelegenheiten der Arbeitskammer, die nicht durch Gesetz oder Satzung der Vertreterversammlung oder dem Hauptgeschäftsführer übertragen sind.