Da diese Bank- und Versicherungsgeschäfte von der Mehrwertsteuer befreit sind, trifft dies auch auf die mit ihnen im Zusammenhang stehenden Provisionen zu.
Dies geschieht, indem der Unternehmer in der Rechnung die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) berechnet und in seiner Steueranmeldung beim Finanzamt anmeldet und an das Finanzamt überweist.