Kompensationsgeschäfte erfordern vom Importeur keine Geldzahlung, sodass er seine Liquidität schonen kann und dadurch auch die Devisenbilanz des Importeurstaats nicht belastet wird.
Sollen Exporte dennoch stattfinden, ist außer der – dann besonders riskanten – Außenhandelsfinanzierung (mit Exportkreditversicherung) ein Kompensationsgeschäft möglich.
Kompensationsgeschäfte sind mithin dadurch gekennzeichnet, dass Wirtschaftssubjekte wechselseitig Leistungen miteinander austauschen, unabhängig davon, ob es Zahlungsströme gibt oder nicht.
Das Junktimgeschäft () ist ein internationales Kompensationsgeschäft, das durch einen ringförmigen Tauschhandel zwischen drei oder mehr Staaten gekennzeichnet ist.
Wird die Kreditlinie überschritten, werden weitere Lieferungen im Rahmen des Kompensationsgeschäfts eingestellt und Zahlungen in Devisen oder Gold fällig.