Wesentlicher Unterschied zu bisherigen Abkommen war, dass auch zu anderen Themen (außer Zöllen und Quoten) im Handelsabkommen Maßnahmen beschlossen wurden.
Zu Schutzmaßnahmen gehören internationale Handelsabkommen, die den Pelzhandel einschränken sowie Abschussquoten, Schutzgebiete und Schonzeiten für einzelne Arten.
Dieser setzt sich aus den einzelnen Geschäften der beteiligten Exporteure und Importeure zusammen, die auf den im Handelsabkommen beschlossenen Grundsätzen beruhen müssen.