Der Darlehensnehmer ist wiederum verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet.
Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen (Abs.
Das juristisch relevante Kriterium für die Abgrenzung ist, ob ein Darlehensvertrag bereits geschlossen wurde, bevor der Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag in Anspruch nimmt.
Letzteres wird in der Wissenschaft teilweise anders beurteilt, da der Darlehensnehmer durch den Genuss eines zinslosen Darlehens übermäßig begünstigt werde.