Ein Gesetz des Bundesstaates führte 1941 zu einer Reduktion des politischen Wettbewerbs, indem die Anzahl der Wahlbezirke von 23 auf 12 reduziert wurde.
Unter Unitarisierung versteht man, dass in einem Bundesstaat die Zentralgewalt gestärkt wird und der Bundesstaat insgesamt einheitlicher (unitarisch) wird.