Unter französischer Herrschaft wurde der Zwischenhandel ab 1815 erlaubt, wurde vorher aber auch immer weniger verfolgt bzw. durch Bestechung untergraben.
Obwohl sie keine völkerrechtlich verbindliche Bedeutung hatten, wurden sie von ungarischen Behörden und deutschen Dienststellen anerkannt, wenn auch gelegentlich mit Bestechung nachgeholfen werden musste.