Richter erstellte über 80 Gutachten zu Dissertationen, über 30 Gutachten zu Habilitationen, nahezu 50 Gutachten zu Berufungen sowie Gutachten für die Wirtschaft.
Die Verteidigung konnte mögliche Belastungen somit nur zur Kenntnis nehmen, durfte aber in dem Falle keine möglichen Gegenbeweise vorlegen, was die Möglichkeit der Berufung ausschloss.
Wichtig in Hinblick auf die Durchsetzung ist hierbei die Berufung auf Koranstellen sowie die Partizipation weiblicher Gelehrter an der Auslegung der Quellen.