Neben vier Allgemein- und vier Zahnärzten bieten ein Augenarzt, ein Internist, eine Frauenärztin und ein Orthopäde der Bevölkerung eine Grundversorgung an.
Aus diesem Grund sollte eine Behandlung und mögliche chirurgische Intervention zuvor genauestens mit allen beteiligten Ärzten (Hals-Nasen-Ohrenarzt, Kieferchirurg, Augenarzt, Radiologe) erörtert werden.
Deshalb sollte die Anpassung (Kontaktologie) von einem entsprechend geschulten Fachmann vorgenommen werden, in der Regel von einem Augenarzt, einem Augenoptiker oder einem Optometristen.
Die Anwendung des Arzneimittels darf ausschließlich durch einen qualifizierten Augenarzt erfolgen, der über die notwendige Praxis-Infrastruktur zur aseptischen Anwendung verfügt.