In den 1060er Jahren schloss er Abkommen mit den wichtigsten Familien, denen er ihre Rechte bestätigte und die ihm dafür im Gegenzug ihre Gefolgschaft versicherten.
Kernstück sind bilaterale Abkommen mit den einzelnen Staaten, die neben weitgehender Zollfreiheit weitere handelspolitische Zugeständnisse sowie auch eine Zusammenarbeit im technisch-wirtschaftlichen Bereich vorsehen.
Cross-Licensing) wird ein Abkommen zwischen zwei Parteien (zumeist Unternehmen) verstanden, welches die wechselseitige Erlaubnis erteilt, Patente der jeweiligen anderen Partei zu nutzen.