In der Regel sollte also der vom Arbeitgeber bestellte Betriebsarzt, der die oben genannte Qualifikation besitzen muss, sich um alle Themen des betrieblichen Gesundheitsschutzes kümmern.
Das Bergbauministerium kündigte erstmals 2001 an, sich um die Vergabe erneuerbarer Konzessionen, die Einhaltung von Sicherheitsstandards und die Kontrolle des Vertriebs zu kümmern.