Abgrenzung: Genauso wie die Unkenntnis eines vorhandenen Tatbestandsmerkmals kann beim Täter auch die irrige Annahme eines tatsächlich nicht vorhandenen Tatbestandsmerkmals vorliegen.
Im Vordergrund stand das Interesse an der geheimnisvollen Sprache der „Zigeuner“, die oftmals und irrig mit dem Rotwelschen in eins gesetzt worden ist.
Bisher galt die irrige Annahme, die Luftwaffenhelfer, gleich ob bei der Luftwaffe oder Marine, seien ausschließlich an den Flakbatterien eingesetzt worden.
Dabei glaubt sich der Irrende wegen fehlerhafter Sachverhaltsbeurteilung als gerechtfertigt und er wäre es auch, wenn der irrig angenommene Sachverhalt zuträfe.