Bei einzeln abgegebenen Sorgeerklärungen ist die gemeinsame elterliche Sorge erst dann rechtswirksam, nachdem beide Eltern die Erklärung abgegeben haben.
Zur Sorge um Dienstmägde, Arbeiter und Kranke zu Hause kamen die Arbeit in Krankenhäusern und Schulen, Nähkurse und Glaubensunterricht in kleinen Dörfern, die keinen Priester hatten.
Die Sorge für Haus und Herd sowie die Bestellung des Ackers bleibt den Frauen, den Greisen und überhaupt allen Schwachen überlassen, während die Herren selbst faulenzen.