1936/37 war die organisatorische Gleichschaltung der Kunst im Nationalsozialismus im Sinne einer „nationalsozialistisch geprägten Volkskultur“ weitgehend abgeschlossen.
Eine Neutralisationsanlage dient im weitesten Sinne dazu, schädliche Zwischenprodukte durch Bearbeiten oder Umwandeln in unschädliche Endprodukte, die ggf.
Auch von Personenstandsurkunden können notariell beglaubigte Abschriften erstellt werden; diese sind selbst jedoch keine Personenstandsurkunde im Sinne des § 55 PStG und genießen nicht deren Beweiskraft.