Das Getränk darf unter diesem Namen nicht in den Verkehr gebracht werden, da nach dem Schaumweinsteuergesetz die Bezeichnung Sekt einem weinhaltigen Getränk vorbehalten ist.
Der schon einige Jahre zuvor üblich gewordene Begriff Sekt wurde erstmals 1925 in den neuen Durchführungsbestimmungen zum Weingesetz offiziell verwendet.
Dessen Vater war Johann Friedrich Deinhard, der 1794 in Koblenz die Deinhard & Co. gegründet hatte, eine Weingroßhandlung, die noch heute als Sekt- und Weinkellerei besteht.
Die Sekte gilt als totalitär und gefährlich aufgrund der extremen Methoden, Mitglieder psychisch und mental zu beeinflussen, sowie aufgrund der Gewalttätigkeit.
Der Familienvater ist Religionswissenschaftler und versucht neue Quellen zur jüdischen Sekte der Karaiten zu erschließen, aber das Leben setzt auch hier andere Prioritäten.