Das Einlegen von Rechtsmitteln ist hier bei dem Festsetzungsbescheid, welcher der Forderung zugrunde liegt, oder im Vollstreckungsverfahren nur gegen eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme möglich.
Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der Behörden können beim Verwaltungsgericht eingelegt werden im Hinblick auf eine Entscheidung oder die Zulässigkeit/Unzulässigkeit von Unterlagen.