Zahlreiche Exponate wurden jedermann zum Kauf angeboten, tatsächlich waren am letzten Ausstellungstag viele Objekte als "verkauft" markiert, Anfragen wurden prompt beantwortet.
Ab dem 16. Jahrhundert umfassten die behandelten Geschäfte beispielsweise die Erhebung von Steuern, Kauf von Herrschaftsrechten, Bündnisbeschlüsse, Entscheid über Krieg und Frieden sowie die Münzgesetzgebung.
Nach dem Trennungsprinzip ist die Übereignung ein weiteres Rechtsgeschäft, das zu dem schuldrechtlichen Kausalgeschäft (Kauf, Schenkung, Darlehen, …) hinzutritt.