Diese Verträge enthielten ein Kapitel, das die militärischen Angelegenheiten regelte: die sogenannte Kapitulation (oder Privatkapitulation, wenn einer der Vertragspartner ein privater Militärunternehmer war).
Aufgrund der Isolation wurde der Wettertrupp auch nach der deutschen Kapitulation zunächst nicht abgeholt und führte seine Beobachtungen nun im Auftrag der Alliierten fort.
Nach der Kapitulation und der Wiederaufnahme des Postverkehrs wurden die noch vorhandenen Marken von den alliierten Besatzungsmächten aus Materialmangel teilweise überdruckt und weiterbenutzt.