Die so genannten Prominenten waren jüdische Persönlichkeiten, darunter Kulturschaffende, hochrangige Militärangehörige, Politiker, Wissenschaftler, Adlige, Bankiers sowie Industrielle und teils auch deren Familienangehörige.
Prinzipiell nicht gewerbepflichtige Gastronomie ist Privatzimmervermietung (häuslich und in kleinem Umfang im Nebenerwerb durch Familienangehörige), Urlaub am Bauernhof und Buschenschank (in Landwirtschaftsbetrieben).