Im Unterschied zum expresszugzuschlagpflichtigen Städteexpress waren die Züge des Städteschnellverkehrs mit normalem D-Zug-Zuschlag benutzbar, die Fahrzeiten beider Zuggattungen unterschieden sich jedoch kaum.
Auch wurde erkannt, dass die geschlossene Wandkonstruktion eines D-Zug-Wagens bei einem Auffahrunfall wesentlich stabiler und sicherer war als die durch Außentüren in jedem Abteil unterbrochenen Wände der traditionellen Abteilwagen.
In der Ebene konnte sie einen Zug mit 500 Tonnen Gewicht (entspricht dreizehn vierachsigen D-Zug-Wagen) mit einer Beharrungsgeschwindigkeit von 90 km/h befördern.