Auf der anderen Seite muss der Galerist von seinem Anteil sämtliche Aufwendungen für Betriebskosten, Personalkosten, Abendessen, Eröffnungen, Einladungskarten, Kataloge, Bücher, Plakate, Anzeigen in Zeitschriften etc. bezahlen.
Da in christlichen Kulturen Hinrichtungen fast immer auf die frühen Morgenstunden vor dem Sonnenaufgang angesetzt werden, sind hier Henkersmahlzeiten meist Abendessen.